Anfrage: Situation von Sexarbeiter*innen in Zeiten von Corona

Am 27. März 2020 erließ die Landesregierung die Bayerische Infektionsschutz-maßnahmenverordnung, mit der sie flächendeckend den Betrieb von konzessionspflichtigen Prostitutionsgewerben untersagte. Am 01.07.2017 trat das Gesetz zum Schutz von in Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) in Kraft. Für das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München ergaben und ergeben sich daraus diverse Aufgaben…

1. Intersektionelle Bildungsarbeit – Verpflichtende Freistellung an Münchner Schulen

Die Mädchen*- und Jungen*beauftragten an Münchner Schulen werden nicht mehr nur auf freiwilliger Basis, sondern verpflichtend für ihre Arbeit als Mädchen*- und Jungen*beauftragten freigestellt. Die beauftragten Personen* werden dazu verpflichtet ihre Beratungstätigkeiten und Projekte im Rahmen ihrer pädagogischen Gleichstellungstätigkeiten zu dokumentieren und einmal jährlich der zuständigen Fachkraft im Referat für Bildung und Sport zu übermitteln.

2. Intersektionelle Bildungsarbeit – Teamstrukturen und Synergien nutzen

Die Landeshauptstadt München erarbeitet für die Münchner Schulen eine Teamstruktur, die die Bereiche Antirassistische Arbeit, Mädchen* & Jungen*beauftragte, Sexualpädagogik, Inklusion & Teilhabe, LGBTQI* an den einzelnen Schulen abdeckt. Die Arbeit der Teams sollte in verpflichtender Freistellung geregelt werden. Die beauftragten Personen* werden dazu verpflichtet, ihre Beratungstätigkeiten und Projekte im Rahmen ihrer pädagogischen Gleichstellungstätigkeiten zu dokumentieren […]

3. Intersektionelle Bildungsarbeit – Qualifizierte Sexualpädagogik

Die Landeshauptstadt München entwickelt ein intersektionelles, inklusives, geschlechtergerechtes und sexpositives Konzept der Sexualpädagogik für die Schulen. Supervision und Weiterbildung der Lehrkräfte wird implementiert. Zusätzlich wird das bereitgestellte Bildungsmaterial des Kultusministeriums geprüft und auf Falschaussagen bezüglich Anatomie und biologischer Korrektheit geprüft und auf eine Ausbesserung durch das Kultusministerium hingewirkt.

Videokonferenzen des Oberbürgermeisters nur mit Gebärdensprache-Dolmetscherin /Gebärdensprache Videos zu Corona Maßnahmen

Sämtliche Ankündigungen des Oberbürgermeisters bei Videobotschaften und gefilmten Pressekonferenzen sind durch eine Gebärdensprache–Dolmetscherin zu begleiten, insbesondere wenn es um Maßnahmen und Verwaltungsakte zur Corona–Pandemie geht. Alle Corona Informationen der Landeshauptstadt München werden per Video in Gebärdensprache auf die muenchen.de Seite gestellt.

Generisches Femininum

Die Stadtverwaltung München kommuniziert (intern und extern) ab dem 01.01.2021 ausschließlich im Generischen Femininum.

Münchner Preis für trans*, inter* queer, non-binäres Empowerment

Die Stadt München vergibt alle zwei Jahre ab dem Jahr 2021 den „Münchner Preis für trans*, inter*, queer, non–binäres Empowerment“ an Personen aus der Community, Initiativen oder Gruppen, die sich für das Empowerment von trans*, inter*, queeren und non–binäre Personen einsetzen. Der Preis wird mit 10.000 Euro dotiert. Nominiert werden dürfen trans*, inter*, queere und […]